Podologie, was ist das eigentlich?
Wann gehe ich in eine Podologie- oder Fußpflegepraxis und wann zu meinem Arzt oder meiner Ärztin? Wir klären auf.
60 Prozent der Erwachsenen leiden irgendwann unter einem Fußproblem
Meist schenken wir unseren Füßen erst dann Beachtung, wenn sie Probleme bereiten. Vielleicht beginnen sie zu schmerzen oder sehen gerade irgendwie „nicht so schön“ aus – dann schauen wir vielleicht etwas genauer hin. Immerhin rund 60 Prozent der Erwachsenen werden im Lauf ihres Lebens mit einem ernsthaften Fußproblem konfrontiert – doch wohin wende ich mich? Wann gehe ich in eine Podologie- oder Fußpflegepraxis und wann zu meinem Arzt oder meiner Ärztin?

Fußpflegepraxis, Podologiepraxis, Arzt/Ärztin – wann wohin?
Fußpfleger:innen führen Tätigkeiten durch wie Nägel kürzen und lackieren, Hornhaut entfernen, Fußmassagen oder ähnliches. Sie dürfen dies jedoch immer nur an einem gesunden Fuß durchführen, also einem Fuß, der keine krankhaften Veränderungen wie Wunden, starke Entzündungen, Hühneraugen, eingewachsene Nägel o.ä. aufweist. Wichtig zu wissen ist, dass die Berufsbezeichnung „kosmetische Fußpflegerin“ bzw. „kosmetischer Fußpfleger“ gesetzlich nicht geschützt und keine entsprechende Qualifikation vorgeschrieben ist, um sich so nennen und die Tätigkeiten ausführen zu dürfen.

Durch die medizinische Ausrichtung grenzt sich der Beruf des Podologen/der Podologin klar von der kosmetischen Fußpflege ab. Außerdem unterliegt die Berufsbezeichnung dem Podologengesetz, welches die zweijährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Podologen/zur staatlich anerkannten Podologin gesetzlich regelt. Unter Podologie wird allgemein die „nichtärztliche Heilkunde am Fuß“ verstanden. Podolog:innen tragen auf vielfältige Weise dazu bei, Fußgesundheit und Mobilität von Menschen jeden Alters zu fördern und zu erhalten. In der Podologie, also der „Lehre vom Fuß“, steht die Behandlung medizinischer Fußprobleme im Mittelpunkt. Podolog:innen stehen als anerkannte medizinische Fachkräfte an der Seite von Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung von Fußproblemen, welche insbesondere bei Risikopatient:innen (Diabetes, Rheuma, Gefäßerkrankungen) auftreten können.

Nicht immer sind allen Ärzten oder Ärztinnen die Tätigkeitsfelder des podologischen Berufsbildes ausreichend bekannt. Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin also gerne darauf an, ob in Ihrem Falle vielleicht ein Besuch in der Podologiepraxis hilfreich sein kann. Alternativ gehen Sie direkt in eine Podologiepraxis – sollte Ihnen nicht weitergeholfen werden können, werden Sie in eine Arztpraxis überwiesen.

Folgende Maßnahmen sind klassische Tätigkeiten von Podolog:innen:
> Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Veränderungen der Nägel wie zum Beispiel: Das Setzen von Nagelkorrekturspangen bei eingewachsenen Nägeln, Rollnägeln o.ä. (Orthonyxie), Nagelprothetik oder auch Therapien bei Nagelpilz (Nagelmykose).
> Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Hautveränderungen wie zum Beispiel Hühneraugen (Clavi), Warzen (Verrucae) oder Hautpilz (Hautmykose).
> Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen auf Grund von Druckstellen, die durch Reibung am Schuh entstehen (zum Beispiel bei Fußfehlstellungen wie einem Hallux Valgus, Spreizfuß, Hammer- oder Krallenzehen.)
> Orthosentechnik, womit die individuelle Anfertigung von Druckschutzprodukten aus Silikon gemeint ist.
> Unterstützung durch das Zeigen von Mobilisierungsübungen und Fußgymnastik bei Fehlstellungen und Deformitäten.
> Spezielle Verbandstechniken und Entlastungen, zum Beispiel Taping, Kompression.
> Fuß- und Unterschenkelmassage als therapeutische Maßnahme.
Zahlt die Krankenkasse für meinen Besuch in der Podologiepraxis?
Grundsätzlich können Sie die Leistungen eines Podologen/einer Podologin immer privat bezahlen. Neben dieser privaten Abrechnung besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Podologe/die Podologin die Tätigkeit als Heilmittelerbringer mit Ihrer Krankenkasse abrechnet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass er eine Krankenkassenzulassung hat. Dafür muss er einen umfangreichen Katalog an Praxis- und Arbeitsvorgaben erfüllen, weshalb nicht jeder Podologe eine Krankenkassenzulassung vorweisen kann. Fragen Sie im Zweifel nach. Liegt eine Krankenkassenzulassung vor, können zum Beispiel Diabetiker unter bestimmten Voraussetzungen und auf ärztliche Verordnung die podologische Behandlung auf Rezept erhalten. Was Diabetes mit den Füßen zu tun hat, lesen Sie hier. Auch bei Neuropathien (Nervenschädigungen) des Fußes, Schädigungen des Fußes infolge einer Querschnittslähmung oder Korrekturmaßnahmen wie Nagelkorrekturspangen bei einem eingewachsenen Nagel können die Leistungen vom Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Unsere Schule für Podologie – Ausbildung auf Top-Niveau seit 2002
Sie interessieren sich für eine Ausbildung als Podolog:in? Seit über 20 Jahren ist die Schule für Podologie in Neuenbürg staatlich anerkannte Bildungsstätte. Sie gehörte zu den ersten Fachschulen dieser Art in Deutschland und zählt auch heute noch zu den renommiertesten Schulen für Podologie. Ein engagiertes Dozenten-Team, erfahrene Fachlehrer:innen, Klassenräume mit modernster Medientechnik und zehn große, modern ausgestattete Behandlungsräume gewährleisten eine optimale Ausbildung der Schüler:innen. Das praktische Arbeiten in der schuleigenen Praxis und an realen Patient:innen ist einzigartig und sichert den hohen Qualitätsstandard. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.ruck-akademie.de.
